Passen Sie die Unternehmensform an Ihre persönlichen Erfordernisse und die Ihres (Familien-)Unternehmens an. Wichtige Entscheidungskriterien, wie der Geschäftszweck, der verfolgt wird, die Anzahl der Gründer oder aber die mögliche Haftung führen Sie zur passenden Auswahl. Es wird ein Überblick über die verschiedenen Gesellschaftsformen gegeben und deren Besonderheiten erläutert. Die Familien-GmbH als vermögensverwaltende Gesellschaft wird gesondert erklärt.

 

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Ich bin Rainer Schwarz, Diplom-Kaufmann, Management- und Family-Coach. Meine langjährige Tätigkeit als Nachfolger und später geschäftsführender Gesellschafter unseres Familienunternehmens gibt meiner Arbeit ein sehr praxisorientiertes Fundament. Ich weiß, wovon ich spreche!

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Rechtsformen – Fragen und Antworten

Im Rahmen der Betrachtung von Familienunternehmen, stoßen Sie irgendwann auf die Frage, welche Rechtsform Sie für Ihren Familienbetrieb wählen sollen. Unter der Rechtsform (Unternehmensform und Gesellschaftsform) von Unternehmen versteht man die rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen Sie ein Unternehmen (Betrieb, Firma synonym) gründen und führen.

Im Zusammenhang mit Rechtsformen von (Familien-)unternehmen auftretende FAQs werden hier in diesem Text beantwortet.

Sie sind Eigentümer eines Unternehmens einen Teil Ihres Vermögens investiert, dann sind Sie automatisch "Gesellschafter“ des Unternehmens (der Gesellschaft). Sie werden zukünftig gemäß Ihres relativen Anteils an den Gewinnen und Verlusten beteiligt. In Familiengesellschaften haben Gesellschafter auch operative Führungsaufgaben z.B. die des Geschäftsführers.

Wenn Sie sich entscheiden müssen, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen die beste ist, dann gibt es dafür keine allgemeingültige Standardantwort.

Entscheidungskriterien sollten für Sie sein: Die Anzahl der Gründer, die Notwendigkeit der Einzahlung von Gründungskapital, die Beschränkung der Haftung, die Möglichkeiten der Kaptalbeschaffung, der Beteiligung weitere Personen und damit der Veräußerung oder Weitergabe von Teilen Ihres Unternehmens.

Details entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

Was ist eine Kapitalgesellschaft?

Sie müssen bei den Rechtsformen von Unternehmen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterscheiden. Kapitalgesellschaften sind die GmbH, die AG und die KGaA. Kapitalgesellschaften sind eigene juristische Personen, die als solche über Rechte und Verpflichtungen verfügen und haften.

Mehr Informationen: Berater FamilienunternehmenBetriebsübernahme innerhalb der Familie Steuer, Familienunternehmen Definition

Was ist eine stille Gesellschaft?

Wenn Sie sich an einem Unternehmen beteiligen wollen, aber anonym bleiben wollen, dann als stiller Gesellschafter. In diesem Falle ist kein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Sie werden kein Anteilseigner des Unternehmens, aber an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft beteiligt. Stille Gesellschaften können Einzelpersonen oder juristische Personen sein (GbR).

 

Einzelunternehmen – Definition und Besonderheiten

Was ist ein Einzelunternehmen?

Sie gründen für Ihre Tätigkeit alleine eine Gesellschaft und geben ihr einen Namen. Sie bleiben alleiniger Eigentümer, es ist keine (stille) Beteiligungen möglich.

Sind Sie beispielsweise ein Kleingewerbetreibender oder Freiberufler (Berater etc.), dann stellt das Einzelunternehmen für Sie die ideale, weil relativ einfach zu etablierende Rechtsform dar. Sie benötigen kein Gründungskapital und müssen Ihr Gewerbe in der Form eines nicht eingetragenen Einzelunternehmens auch nicht im Handelsregister eintragen. (siehe auch Tabelle oben).

Die OHG als Rechtsform

Die OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist ein Unternehmen, das wie die Kommanditgesellschaft eine sog. Personengesellschaft ist. Das bedeutet sie ist keine juristische Person, wie die oben genannten Kapitalgesellschaften (z.B. die GmbH).

Taucht das Wort „Offene Handelsgesellschaft“ in der Firma (also dem Namen) der OHG auf, sind typische Beispiele (Handels-)Betriebe, die mit mindestens 2 Personen unter einer Firma betrieben werden.

Was bedeutet OHG?

OHG ist die Abkürzung für Offene Handelsgesellschaft. (siehe Tabelle).

Was ist eine offene Handelsgesellschaft?

Die OHG ist eine Personengesellschaft, bestehend aus mindestens zwei Gesellschaftern. Falls nichts anders im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, sind aus Sicht des Rechts beide Gesellschafter nach innen gleich- und nach außen einzelvertretungsberechtigt. Eine OHG erfordert also ein tiefes Vertrauensverhältnis und Einverständnis zwischen den Gesellschaftern. In der OHG gibt also keinen Haftungsschutz des Privatvermögens wie bei einer GmbH. Allerdings ist keine Mindesteinlage oder ein Gesellschaftsvertrag erforderlich.

Die GmbH – die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Sie fragen sich, was ist eine Familien-GmbH und was der Unterschied, wenn Sie als Familie die GmbH als Rechtsform Ihrer Gesellschaft wählen?

Die Familien-GmbH ist eine spezielle Form der GmbH. Sie bietet dann gewisse Vorteile, wenn Sie über ein beträchtliches Privatvermögen (z.B. Immobilien, Kapital etc.) verfügen und dieses in Ihre Familien-GmbH einbringen, um es von dort zu verwalten. Gesellschaftsanteile (an statt einzelne Vermögenswerte) können Sie sodann relativ einfach durch Schenkung oder Erbschaft an ausgewählte Mitglieder Ihrer Familie übertragen. Findet nur die Verwaltung des Vermögens statt, entfällt die Gewerbesteuer für Immobilien und lediglich die Körperschaftssteuer kommt zur Anwendung.

Die Familien-GmbH ermöglicht es, das Vermögen zu sichern, sofern Schutzmechanismen in Ihrem Gesellschaftsvertrag eingebaut oder Eheverträge etabliert werden (z.B. bei Scheidung oder gegenüber Schwiegerkindern). Gewinnausschüttungen aus ausländischen Beteiligungen können steuerbefreit sein. Nachteile sind die Offenlegungspflichten und die Kosten der Gründung.

Gründet eine Familie eine GmbH als Gesellschaft, dann hat das nicht unbedingt etwas mit der Gründung einer Familien-GmbH zu tun. Die GmbH bietet Ihnen die in der Tabelle oben genannten Vorteile und Nachteile. Herauszuheben ist die Tatsache, dass die persönliche Haftung der Gesellschafter auf die Stammeinlage (diese ist min. € 25.000,-) beschränkt ist. Ausnahme bildet die Geschäftsführerhaftung (bei nachgewiesener fehlender kaufmännischer Sorgfalt).

Die GmbH findet man als Rechtsform sehr oft in Familienunternehmen, wobei Familienmitglieder als Gesellschafter und/oder in operativen Führungspositionen auftreten. Im Gegensatz zu anderen Unternehmensformen ist die Gründung/der Aufbau einer GmbH relativ formalistisch. Gerade dies kann der Inhaberfamilie mit Ihrer emotionalen Struktur einen rechtlichen Rahmen geben, führt aber auch immer wieder zu paradoxen Situationen und Konflikten.

Weitere wesentliche Rechtsformen

Weitere wichtige Rechtsformen sind die AG (Aktiengesellschaft), die KG (Kommanditgesellschaft), oder die UG Haftungsbeschränkt.

Die AG kommt aufgrund Ihres hohen Gründungskapitals von € 500.000,- und der zu besetzenden Organe eher für größere Unternehmen in Frage. Allerdings sind die Anteile leichter handelbar (Übertragung und Kapitalbeschaffung wird erleichtert), die Haftung ist in dieser Kapitalgesellschaft beschränkt.

Die KG besteht aus Kommanditisten (haften mit ihrer Einlage) und Komplementären (haften auch persönlich). Ist die Komplementärin eine GmbH (GmbH & Co KG), so ist die Haftung der Komplementärin beschränkt (siehe GmbH).

Die UG Haftungsbeschränkt ähnelt der GmbH (Haftung), kann aber mit weniger Gründungskapital und Formalien gegründet werden.

Was ist eine BGB Gesellschaft?

Die BGB-Gesellschaft unterliegt nicht dem Handelsrecht (HGB), sondern dem Bürgerlichen Recht (BGB). Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine solche BGB-Gesellschaft. Beispiel ist eine Praxisgemeinschaft. Sie benötigen 2 Gründungsmitglieder und haften auch mit Ihrem Privatvermögen. Es gibt aber kein Gründungskapital und weniger Formalitäten bei der Etablierung der Gesellschaft.

Was ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien?

Eine KGaA ist eine Mischform aus KG und AG. Die Kapitalbeschaffung wird, wie in der AG deutlich erleichtert, andererseits besteht weiterhin die Vollhaftung der Komplementäre (wie in der KG).

 

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Nachfolge in Familienunternehmen

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