Die Betriebsübernahme in der Familie ist ein komplexer, weil vielschichtiger Prozess. Neben familiären, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragstellungen, sind bei der Betriebsübernahme innerhalb der Familie die Steuern elementar. Durch rechtzeitige Beachtung und Umsetzung möglicher Steuerreduzierungsmaßnahmen, kann die Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer bei der Übernahme des Familienunternehmens innerhalb der Familie drastisch gesenkt werden. Umgekehrt gefährdet die Nichtbeachtung dieser Maßnahmen die Liquidität und damit den Bestand des Familienunternehmens.

Der folgende Artikel nennt wesentliche Punkte zum Thema Betriebsübernahme in der Familie- Steuern.

 

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Frühzeitige Planung und Umsetzung der Betriebsübernahme

Beachten Sie bitte, dass ich kein Steuerberater bin und deshalb dieser Text keine Handlungsanweisung darstellt.

Die Nachfolge in Familienunternehmen ist ein Prozess, der mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Die folgende Darstellung schematisiert diesen Prozess einer Betriebsübernahme innerhalb der Familie.

Prozess einer Betriebsübernahme innerhalb der Familie

Dieser Prozess läuft in aufeinanderfolgenden und sich teilweise überlappenden Schritten im Familienunternehmen und in der Familie parallel ab. Es wird deutlich, dass die Nachfolge im Familienunternehmen schon in der Kindheit eines möglichen Nachfolgers beginnen kann und sollte. Nur so besteht die Chance relativ früh alternative Lösungswege einzuschlagen, falls eine Betriebsübernahme in der Familie aus verschiedensten Gründen nicht funktioniert.

Das Projekt Familienunternehmen übernehmen tangiert, wie die folgende Graphik zeigt, verschiedenste Bereiche und Ebenen:

Ich will Ihnen an dieser Stelle einige Aspekte dieses vielschichtigen Prozesses der Betriebsübernahme innerhalb der Familie – die Steuern erklären.

Hierzu ist anzumerken, dass für eine solche Transaktion unbedingt ein Steuerberater und idealerweise auch Rechtsberater hinzuzuziehen ist.

Im Gegensatz zum Verkauf des Unternehmens, ist in der Familie in aller Regel von einer Unternehmensschenkung als unentgeltliche Übertragung des Unternehmens innerhalb der Familie, ohne eine Gegenleistung, zu verstehen. Es kann sich natürlich auch um eine Erbschaft handeln. Hierbei sind steuerliche Aspekte zu beachten, da bei einer Schenkung in der Regel Schenkungssteuer anfällt. Gleiches gilt für Erbschaften (Erbschaftssteuer).

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Steuerlast deutlich zu senken. Eine der Voraussetzungen ist, frühzeitig die Nachfolge im Familienunternehmen zu planen, Entscheidungen zu treffen und so Steuern zu sparen.

Steuervermeidung bei der Betriebsübernahme

Beim Thema „Betriebsübernahme innerhalb der Familie – Steuern“ durch eine Schenkung, können verschiedene Strategien angewendet werden, um Steuern und Kosten zu minimieren. Beachten Sie hierbei die Verwendung von Freibeträgen, die es dem Schenker ermöglichen, innerhalb bestimmter Zeiträume bestimmte Beträge ohne Steuerabzug zu übertragen. Da diese Steuer-Freibeträge alle 10 Jahre in vollem Umfang zur Verfügung stehen, ist dies bei der Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen sollten Sie diese zur Steuer-Entlastung unbedingt nutzen.

Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandschaftsgrad zwischen dem Schenker und dem Beschenkten ab (Tabelle oben). Gleiches gilt im Falle einer Erbschaft für die Erbschaftssteuer.

Die Steuerklasse und die Höhe der Schenkung/Erbschaft bestimmen die Höhe des Steuersatzes der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer (siehe Tabelle unten). Da diese Regeln selbstverständlich auch bei der Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen für die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer gelten, ist dies für Sie von großer Bedeutung.

Geht es also um die Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen, so ist diese innerhalb der Familie steuerlich begünstigt, weil man diese Freibeträge alle 10 Jahre nutzen kann.

Beachten Sie bei der Betriebsübernahme in der Familie, dass beiden Elternteilen diese Freibeträge alle 10 Jahre für jedes Kind zur Verfügung stehen.

Verschonungsregeln und begünstigtes Vermögen

Reduzieren Sie die Steuer im Rahmen der Unternehmensnachfolge durch die Nutzung der steuerlichen Vergünstigungen durch die Verschonungsregelung für Betriebsvermögen. Diese ermöglicht es, einen Teil des Unternehmensvermögens bei einer Betriebsübernahme steuerfrei zu übertragen.

Sie haben bei der Übertragung des Familienunternehmens die ‎Wahl zwischen der sogenannten Regelverschonung und Optionsverschonung. Beides kann die Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer zusätzlich deutlich reduzieren.

Unter Wahrung bestimmter Voraussetzungen wird das bei der Betriebsübernahme begünstigte Vermögen entweder zu 85 ‎Prozent (Regelverschonung) oder zu 100 Prozent (Optionsverschonung) von der ‎Steuer befreit.

Beachten Sie, dass bei der Regelverschonung/Optionsverschonung, der Familienbetrieb mindestens ‎fünf/sieben Jahre fortgeführt werden muss. Bei mehr als 15 Beschäftigte, müssen Sie nachweisen, dass die Lohnsumme innerhalb von fünf Jahren ‎insgesamt 400%/700% der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet ‎‎(Mindestlohnsumme)

Zum begünstigten Betriebsvermögen gehört all dies, was weitgehend betriebsnotwenig, also der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes dient. Nicht dazu gehört das Verwaltungsvermögen. Bitte beachten Sie die genauen Regelungen!

Betriebsübergabe in der Familie – was ist wichtig?

Geht es um die Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen, dann geht es auch um die Übertragung von Vermögen durch Schenkung oder Erbschaft im Rahmen der Nachfolge. Die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer kann die Liquidität im Familienunternehmen stark reduzieren und macht damit die Betriebsübernahme zu einem für das Familienunternehmen riskanten Manöver, wenn man bestimmte Dinge nicht beachtet!

  • Führen Sie eine möglichst genaue Unternehmensbewertung durch, um den Wert des Unternehmens zu bestimmen. Das vermeidet Konflikte in der Familie und spart Steuern, durch Vermeidung einer zu hohen Bewertung!
  • Je früher die Nachfolgeregelung festgelegt wird, desto mehr Freibeträge können im 10-Jahres Rhythmus genutzt werden.
  • Eine Betriebsübergabe in der Familie kann die Erbschafts- oder Schenkungssteuer gegenüber anderen Modellen deutlich reduzieren.
  • Denken Sie daran, dass Sie bei einer Nachfolgeregelung im Familienunternehmen juristische, steuerliche, betriebswirtschaftliche und nicht zuletzt familiäre Aspekte gleichzeitig beachten müssen. Nur so gelingt es, die Nachfolge perfekt zu regeln und das Vermögen zu schützen.
  • Bei allen Schritten sollten Sie Spezialisten der jeweiligen Disziplin konsultieren.
  • Der unabhängige Blick von außen ist unbezahlbar!

 

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